Kapstadt · Johannesburg · Botswana · Simbabwe
23.10.2026 - 01.11.2026 · 10 Gün / 8 Gece · Kapstadt · Johannesburg · Botswana · Simbabwe
BEISPIEL (usw.) HOTELS
KAPSTADT
4* Sky Hotel Kapstadt usw.
SIMBABWE
4* Mopani Lodge Victoria Fallas usw.
3* Victoria Falls Premier Lodge usw.
JOHANNESBURG
4* Sky Hotel Sandton usw.
Das südafrikanische Einreiseformular tritt am 1. Juli in Kraft. Der Link zum Formular finden Sie unten. Die Formulare können maximal 1 Tag vor der Einreise ausgefüllt werden. Unser Gruppenführer unterstützt die Gäste beim Ausfüllen des Formulars vor der Abreise unserer Gruppen. Es gibt keine Gebühr.
https://tools.sars.gov.za/sarsonlinequery/traveller
**** Bei der Einreise nach Südafrika müssen alle Reisepasstypen mindestens 6 Monate gültig sein und über 3 leere Seiten verfügen. Es muss darauf geachtet werden, dass sich auf diesen leeren Seiten keine Tintenflecken befinden.
WICHTIGER HINWEIS FÜR KINDER UNTER 18 JAHREN
1. Die mitzubringenden Dokumente für Gäste unter 18 Jahren sowie Informationen zu diesem Thema finden Sie weiter unten.
Da muss man sehr vorsichtig sein. Mit fehlenden Dokumenten ist es nicht möglich, das Flugzeug zu besteigen.
Gemäß den Änderungen in den einschlägigen Gesetzen, die ab dem 1. Juni 2015 in Kraft treten, ist von allen Besuchern unter 18 Jahren eine Geburtsurkunde erforderlich. T.R. Für Bürger ersetzt das vom Standesamt erhaltene Einwohnermeldemuster die Geburtsurkunde, nachdem diese von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurde.
NEUE EINWANDERUNGSVERORDNUNG
1. Kinder, die mit ihren Eltern reisen
Was Sie brauchen:
(i) Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sie die Eltern des Kindes/der Kinder sind, mit denen sie reisen.
(ii) Bei adoptierten Kindern sind die Eltern verpflichtet, die Adoptionsbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass sie adoptiert sind.
Erläuterung:
Dies gilt sowohl für südafrikanische Staatsbürger als auch für andere Ausländer bei der Ausreise und Ankunft.
Für Passagiere, die aus Ländern ein-/ausreisen, die keine Geburtsurkunden ausstellen, muss ein Dokument vorgelegt werden, das die von einer zuständigen Behörde ausgestellte Geburtsurkunde ersetzt. Alle eingereichten Dokumente müssen Originale oder von einem Notar oder einer gleichwertigen Behörde beglaubigte Kopien sein.
2. Kinder, die nur mit einem Elternteil reisen
Was Sie brauchen:
(i) Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sie die Eltern des Kindes/der Kinder sind, mit denen sie reisen.
(ii) Es muss eine eidesstattliche Einwilligung des anderen, nicht mitreisenden Elternteils, der in der Geburtsurkunde aufgeführt ist, vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Kind zusammen mit dem anderen Elternteil nach Südafrika einreisen und/oder ausreisen darf.
(iii) Ein Gerichtsbeschluss zur Übertragung aller elterlichen Rechte und Pflichten oder des Sorgerechts muss eingereicht werden, oder
(iv) Im Falle des Todes eines der in der Geburtsurkunde aufgeführten Elternteile muss die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils vorgelegt werden.
(v) In Fällen, in denen der nicht mitreisende Elternteil keine Einwilligung erteilt, müssen auch rechtskräftig geschiedene Paare einen Gerichtsbeschluss vorlegen.
In Fällen, in denen beide Elternteile verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Verwandten des Kindes reist, muss die das Kind begleitende Person der Generaldirektion bescheinigen, dass sie mit dem Kind in die Republik Südafrika eingereist oder diese verlassen hat.
Erläuterung:
Das Datum der Einwilligung kann maximal 3 Monate vor dem Reisetermin liegen.
3. Kinder, die mit Erwachsenen reisen, die keine leiblichen Eltern sind
Was Sie brauchen:
(i) Der Erwachsene muss eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.
(ii) Die Zustimmung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten des Kindes, dass die betreffende Person mit dem Kind reisen darf, muss vorgelegt werden.
(iii) Kopien von Ausweisdokumenten oder Reisepässen der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes
(iv) Kontaktinformationen der Eltern oder des Erziehungsberechtigten des Kindes müssen übermittelt werden.
In Fällen, in denen beide Elternteile verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Verwandten des Elternteils reist, muss die das Kind begleitende Person der Grenzpolizei bescheinigen, dass sie mit dem Kind in die Republik Südafrika eingereist oder diese verlassen hat.
4. Kinder, die nicht in Begleitung eines Erwachsenen reisen
Was Sie brauchen:
(i) Damit Personen unter 18 Jahren nach Südafrika ein- und ausreisen können, müssen die Eltern oder ihre alleinigen oder gesetzlichen Erben einen Brief oder eine Erklärung vorlegen.
(ii) Wenn einer der Elternteile dieses Dokument einreicht, muss er auch die Gerichtsentscheidung einreichen, aus der hervorgeht, dass er über die vollen Vormundschaftsrechte verfügt.
(iii) Es muss ein Brief eingereicht werden, der die Wohnadresse und Kontaktinformationen des Ortes enthält, an dem das Kind in Südafrika bleiben wird, sowie des Erwachsenen, der das Kind treffen wird.
(iv) Der Personalausweis oder gültige Reisepass und eine Kopie des Visums oder der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis der Person, die das Kind in Südafrika abholt, müssen vorgelegt werden.
(v) Kontaktinformationen der Eltern oder des Erziehungsberechtigten des Kindes müssen übermittelt werden.
5. Kinder in besonderer Betreuung im Sinne des Children's Act 2005
Was Sie brauchen:
Vor dem Verlassen der Republik Südafrika muss gemäß Abschnitt 169 des Kindergesetzes eine beglaubigte Kopie der Genehmigung vorgelegt werden, die von der Provinzdirektion für soziale Dienste, in der das Kind wohnt, erhalten wurde.
ALKOHOL- UND TABAKPRODUKTE, DIE DURCH DEN ZOLL DURCHGEHEN KÖNNEN
• 200 Zigaretten und 20 Zigaretten pro Person
• 250 g Zigaretten- oder Pfeifentabak pro Person
• 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette pro Person
• 2 Liter Wein pro Person
Pro Person und 1 Liter anderer alkoholischer Getränke
2. Die Gewichtsbeschränkungen für Inlandsflüge finden Sie unten.
Kurz gesagt, es gibt ein Limit von 1 Gepäckstück und 20 kg pro Person.
Um die Regeln zusammenzufassen: 2 Koffer mit einem Gewicht von 10 Kilo gelten als Übergewicht.
Als Übergewicht gilt auch das Mitführen von 1 Gepäckstück mit einem Gewicht von 30 Kilo für 2 Personen.
TEILNAHMEBEDINGUNG
Diese Reise wird mit der Voraussetzung einer Teilnahme von mindestens 20 Personen organisiert. Wird keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht, beträgt die Rücktrittsfrist 20 Tage vor Tourbeginn. Die aufgrund mangelnder Teilnahme abgesagte Tour wird Ihnen über Ihre Agentur mitgeteilt.
VISUM
FÜR SÜDAFRIKA
Gewöhnlicher Reisepass – Kein Visum erforderlich
Grüner Reisepass – Kein Visum erforderlich
Dienstpass – Kein Visum erforderlich
Die Republik Südafrika stellt türkischen Staatsbürgern keine Visa zur Verfügung.
*** Ihr Reisepass muss mindestens 5 leere Seiten haben.
GESUNDHEIT
Für türkische Staatsbürger besteht bei der Einreise nach Südafrika keine Impfpflicht. Wir empfehlen Ihnen, während der Reise kein Leitungswasser zu trinken und nur Flaschenwasser zu sich zu nehmen, das Sie zum ersten Mal öffnen.
FLUGZEITEN
Istanbul - Johannesburg 9 Stunden 35 Minuten
Kapstadt – Istanbul 10 Stunden 20 Minuten
OPTIONALE FÜHRUNGEN & EVENTS
Optionale Touren und Veranstaltungen werden von der örtlichen Agentur, von der wir betreut werden, unter Beteiligung von mindestens 20 Personen organisiert, es besteht keine Teilnahmepflicht. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl können Ausflüge nicht durchgeführt werden bzw. optionale Tour-/Aktivitätspreise, Inhalte und zu nutzendes Fahrzeug können je nach Teilnehmerzahl variieren. Darüber hinaus können die Tage und Stunden optionaler Touren/Aktivitäten vom Reiseführer je nach Öffnungs-/Geschlossen-Status des Museums, der historischen Stätte oder des Ortes am Zielort und den Wetterbedingungen geändert werden.
UNTERKUNFT
Messe, Kongress, Konzert, Event, Sportturnier usw. In solchen Zeiträumen können Hotels in Entfernungen größer als die angegebenen km genutzt werden.
Abhängig von der Verfügbarkeit der Hotels können Zimmer für 3 Personen bereitgestellt werden. Das Bett für die 3. Person kann in diesen Zimmern kleiner sein als Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus 1 großen Bett und 1 Zustellbett. Da es sich bei den Zustellbetten um sogenannte „Open-Close-Betten“ und „Coach-Betten“ handelt, erklärt sich der Teilnehmer mit der Art der Betten und der eventuellen Überlastung der Zimmer bei Buchungen für Dritte und/oder Kinder einverstanden.
Kinderermäßigungen gelten für ein (1) Kind, das mit 2 Erwachsenen übernachtet und der im Preisabschnitt angegebenen Altersgruppe entspricht.
Zu den im Reiseprogramm enthaltenen Leistungen gehört das im Hotel eingenommene Frühstück mit einer begrenzten Auswahl bestehend aus Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee, entsprechend der Frühstückskultur des Landes und im Allgemeinen als kontinentales Frühstück bezeichnet, und kann für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Saal serviert werden.
WÄHRUNG
Die Währung Südafrikas ist der Südafrikanische Rand (ZAR). Sie können beide Währungen mitnehmen, der USD muss jedoch im Jahr 2000 oder später gedruckt sein. Andernfalls möchten Wechselstuben Geld zu einem günstigeren Kurs umtauschen.
ZEITZONE
Es liegt 1 Stunde hinter der Türkei. Während es in der Türkei 12.00 Uhr ist, ist es in Südafrika 11.00 Uhr.
TELEFONNUTZUNG
Alle Mobilfunkanbieter können genutzt werden, wenn Ihr Telefon für internationales Roaming offen ist. In einigen Teilen des Landes gibt es jedoch möglicherweise kein Netzwerk.
KLEIDUNG UND ERFORDERLICHE GEGENSTÄNDE
Wir empfehlen Ihnen, für die Jahreszeiten geeignete Kleidung (Mäntel, Pullover etc.) mitzunehmen, die Sie leicht an- und ausziehen können.
ESSENKULTUR
In Südafrika haben sie sich eine gemischte kulinarische Kultur geschaffen, die im Allgemeinen von der malaysischen und europäischen Küche inspiriert ist. Frisches Gemüse und Obst fehlen nie auf ihren Tischen.
EINKAUFEN
In Südafrika, wo sich die größten Goldminen der Welt befinden und das Land, das das meiste Gold produziert, fällt einem beim Einkaufen als Erstes Schmuck ein. In Juweliergeschäften finden Sie sehr schönen und speziell gestalteten Schmuck. Auf den Märkten können Sie auch von Einheimischen gefertigte Skulpturen, geschnitzte Holzprodukte, handgefertigte Ledermaterialien und Glasprodukte kaufen, die von Glasmachermeistern hergestellt wurden.
WICHTIGE HINWEISE
Der Besitz eines gültigen Reisepasses und/oder des Besitzes eines Visums (für das Reiseziel/den visumpflichtigen Reisepass) bedeutet nicht, dass Sie in das Land einreisen dürfen. Die Passpolizei ist befugt, Ihnen die Einreise zu verweigern. Die Agentur ist für diese Situation nicht verantwortlich, die Verantwortung liegt beim Passagier.
Die Agentur ist eine vermittelnde Einrichtung zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier und unterliegt dem Haager Protokoll vom 28.09.1955. Bei Linien- und Privatflügen besteht möglicherweise die Gefahr einer Verspätung, oder die Zeiten können sich vor der aktuellen Reise und dem aktuellen Flug ändern. Die Agentur ist verpflichtet, diese Änderungen schnellstmöglich mitzuteilen. Unsere Passagiere haben die Tour in dem Wissen und in der Annahme gebucht, dass sich die Flugdaten ändern können. Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren zahlen keine Ortstaxe und keine Ortsgebühren.
Bei den im Reisepaket enthaltenen Panorama-Stadtrundfahrten handelt es sich um Touren von maximal 2–3 Stunden Dauer, die zur allgemeinen Einführung in die Städte organisiert werden, sowie Panorama-Touren mit Erläuterungen des Reiseführers im Auto. Der Eintritt zu Museen und Ruinen ist nicht inbegriffen. Wenn Panoramatouren, einschließlich anderer im Programm aufgeführter Touren, nicht durchgeführt werden, weil die örtlichen Behörden den Besuch oder das Betreten am Tag und zur Uhrzeit der Tour nicht zulassen, Straßen aufgrund von Ereignissen gesperrt sind oder weil die Tour aufgrund der Wetterbedingungen nicht möglich ist, übernimmt die Agentur keine Verantwortung für die Nichtdurchführung der betreffenden Touren. Einige Touren können mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden, wenn möglich, auf gesperrten Straßen oder an Stellen, an denen die Einfahrt für Fahrzeuge nicht gestattet ist.